Der Kunde schuldet der Agentur eine Vermittlungsprovision von 20 % des Modelhonorars oder des zu zahlenden Ausfallhonorars zzgl. 20% USt.
Die Agentur übernimmt keinerlei Haftung, daher ist der Kunde nicht berechtigt, Forderungen gegen das Model mit dem Provisionsanspruch der Agentur aufzurechnen oder einzubehalten.
Der Kunde schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen, solange das Model sich von der Agentur vertreten läßt.
Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zu begleichen. Eine Veröffentlichung der Aufnahmen ist erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung gestattet.
Die vereinbarten Veröffentlichungsrechte können erst nach vollständiger Bezahlung an BAM Management GmbH in Anspruch genommen werden und sind, wenn nicht anders vereinbart, nach Erstveröffentlichung für 1 Jahr in Österreich geltend.
Festbuchungen sind für beide Parteien bindend. Sie werden durch eine schriftliche Bestätigung per E-Mail unter Angaben aller für diese Buchung entscheidenden Einzelheiten festgehalten. Dies gilt auch für Wetterbuchungen.
Models können stundenweise, halb- oder ganztägig gebucht werden.
Die reine Arbeitszeit beträgt für einen ganzen Tag 8 Stunden und bei einer Halbtagsbuchung 4 Stunden, jeweils einschließlich der Zeit für Haare und Make-Up.
Überstunden werden nach einer Kulanzzeit von einer halben Stunde mit 15 % des Modelhonorars pro angefangene Stunde berechnet.
Eine Stornierung muss bis 16:00 Uhr schriftlich eingereicht werden, ansonsten fällt die Stornierung auf den Folgetag.
Optionen müssen bestätigt oder abgesagt werden.
Der Kunde hat der Agentur folgende Entschädigung zu zahlen:
Das Model kann nur unter äußerst wichtigen Gründen (z.B. Krankheit, höhere Gewalt), die es nachzuweisen hat, die Buchung annullieren. Erfolgt die Annullierung durch das Model, wird die Agentur sich bemühen, einen adäquaten Ersatz zu finden.
Ist dies aufgrund der Zeit nicht mehr möglich und es liegt kein äußerst wichtiger Grund vor, so haftet das Model mit der vollen Provision gegenüber der Agentur.
Das Modelhonorar setzt sich aus dem Arbeitshonorar und dem Veröffentlichungs- bzw. Nutzungshonorar zusammen. Die Rechte gelten nur für die vorher in der Buchungsbestätigung vereinbarte Zeit, den Ort, die Veröffentlichungsform und das genannte Produkt. Halbtags- und Stundenbuchungen: Das Modellhonorar bei Halbtagsbuchungen beträgt bei am Arbeitsort ansässigen Models mindestens 60% des Tageshonorars. Halbtagesbuchungen von anreisenden Models und Stundenbuchungen bedürfen immer einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Die von BAM Management GmbH gelegten Rechnungen sind sofort bei Rechnungseingang abzugsfrei an das bekannt gegebene Konto zu bezahlen.
Im Falle eines Zahlungsverzuges ist die: 1.Zahlungserinnerung gebührenfrei. Die 2. und 3. Mahnung werden mit Mahnspesen in der Höhe von € 15,– verrechnet.
Überdies ist der Auftraggeber bzw. der zahlungspflichtige Dritte verpflichtet BAM Management alle durch diesen Zahlungsverzug entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.
Im Falle einer berechtigten Reklamation durch den Auftraggeber entfallen für das Model jegliche Ansprüche, auch für Reisekosten und Spesen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Agentur unverzüglich informiert wird und die Gründe der Reklamation vom Auftraggeber nachgewiesen werden. In diesem Fall dürfen außer zum Beweis dienende Bilder keine Aufnahmen gemacht werden und das Model ist unverzüglich nach Hause zu schicken. Bei besonders risikoreichen Aufnahmen hat der Auftraggeber eine dementsprechende Versicherung abzuschließen. Wurde das Model vorher nicht von dieser Art von Aufnahmen informiert, kann es von dem Auftrag zurücktreten und hat Anspruch auf 70 % des vereinbarten Modelhonorars.
Bei schuldhafter Verspätung des Models (Verschlafen, verpasstes Flugzeug etc.) hat das Model entsprechend länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert das Model seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf der Grundlage des Überstundenhonorars.
Für Unterwäsche Aufnahmen in BH, Höschen, Slip, mit Strümpfen & Strumpfhaltern, in Boxershorts, Negligé und durchsichtigen bzw. durscheinenden Artikeln gelten Sonderkonditionen. Vor Buchung muss dies bekannt gegeben werden und die Agentur muss Rücksprache mit dem Model halten. Sonderkonditionen und besondere Anforderungen sind im Vorfeld zu definieren. Für Werbejobs muss im Vorfeld mit der Agentur Rücksprache gehalten werden um Werbekonflikte zu vermeiden.
Als Gerichtsstand gilt das sachlich zuständige Gericht in A-6020 Innsbruck als vereinbart.
Die Gültigkeit der Buchungsbedingungen wird durch etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.